der PV-Systems24 GmbH
für die Planung, Lieferung und Errichtung von Photovoltaikanlagen
Stand: 02.03.2026
Anbieter / Verwender dieser AGB:
PV-Systems24 GmbH
Rintelner Straße 118, 31683 Obernkirchen
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Heinrich Harmening
Registergericht: Amtsgericht Stadthagen, HRB 201167
E-Mail: info@pvsystems24.de · Telefon: +49 5724 9699290
USt-IdNr.: DE301327059
(nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „PV-Systems24“)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PV-Systems24 GmbH und ihren Kunden über die Planung, Lieferung und Errichtung von Photovoltaikanlagen einschließlich Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter, Speicher, Wallboxen, Zähler, Montagesystem) sowie damit zusammenhängender Dienst- und Werkleistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PV-Systems24 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn PV-Systems24 in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(4) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Verträge mit Unternehmern, ohne dass PV-Systems24 in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von PV-Systems24 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Insbesondere stellen Darstellungen auf der Website, in Prospekten, Anzeigen oder dem Online-Konfigurator (PV-Rechner) noch kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit der Unterzeichnung oder schriftlichen/textlichen Bestätigung eines konkreten Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch PV-Systems24 in Textform oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung einschließlich der ihr zugrunde liegenden Angebots- und Planungsunterlagen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(4) Angebote beruhen auf den vom Kunden gemachten Angaben sowie auf einer ersten Einschätzung (z. B. Dachmaße, Dachtyp, Verschattung, Zählerschrank). Stellt sich bei einer Vor-Ort-Aufnahme oder während der Ausführung heraus, dass die tatsächlichen Gegebenheiten erheblich abweichen, ist PV-Systems24 berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten. Änderungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung wirksam.
§ 3 Leistungsumfang, Einsatz von Subunternehmern
(1) PV-Systems24 erbringt die im Vertrag bezeichneten Leistungen, die je nach Vereinbarung die Planung, die Lieferung der Komponenten und die schlüsselfertige Errichtung der Photovoltaikanlage umfassen können (Werk- bzw. Werklieferungsvertrag).
(2) PV-Systems24 ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen – insbesondere der Montage- und Elektroinstallationsarbeiten – fachkundige Subunternehmer (z. B. Dachdecker- und Elektrofachbetriebe) einzusetzen. Diese werden als Erfüllungsgehilfen von PV-Systems24 tätig; PV-Systems24 bleibt Vertragspartner des Kunden und für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(3) Die Elektroinstallation und der Anschluss an das öffentliche Stromnetz werden ausschließlich durch ein im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragenes Elektrofachunternehmen ausgeführt.
(4) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht im Lieferumfang enthalten und ggf. gesondert zu beauftragen oder vom Kunden zu stellen:
Sanierung, Verstärkung oder Reparatur der Dachkonstruktion oder Dacheindeckung sowie statische Ertüchtigungen;
Erd-, Maurer-, Gerüst-, Maler- oder Putzarbeiten, sofern nicht im Angebot ausgewiesen;
Erneuerung oder Ertüchtigung des Zählerschranks/Hausanschlusses, sofern nicht im Angebot ausgewiesen;
behördliche Genehmigungen sowie Anmeldungen, soweit nicht ausdrücklich übernommen;
der Netzanschluss selbst sowie etwaige vom Netzbetreiber erhobene Kosten und Auflagen.
(5) PV-Systems24 schuldet die Errichtung einer funktionsfähigen Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen VDE-Bestimmungen (u. a. VDE-AR-N 4105) und den Vorgaben des Netzbetreibers. Ein bestimmter Energieertrag, eine bestimmte Wirtschaftlichkeit oder eine bestimmte Amortisationsdauer wird nicht geschuldet und nicht zugesichert; Ertragsprognosen sind unverbindliche Schätzungen (siehe § 12).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die baulichen, statischen und elektrotechnischen Voraussetzungen für die Errichtung der Anlage gegeben sind. Er hat PV-Systems24 alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass das Dach bzw. die Aufstellfläche zur Aufnahme der Anlage geeignet und tragfähig ist. Bestehen Zweifel an der Statik, ist dies PV-Systems24 vor Ausführung mitzuteilen; die Beibringung eines Standsicherheitsnachweises obliegt – soweit nicht gesondert beauftragt – dem Kunden.
(3) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher: den ungehinderten Zugang zur Baustelle und zu allen erforderlichen Räumen, einen geeigneten Stellplatz für Fahrzeuge und Material, einen Bauanschluss für Strom und Wasser sowie die Eigentums- bzw. Verfügungsberechtigung an der Immobilie (bei Mietobjekten die Zustimmung des Eigentümers).
(4) Der Kunde holt die erforderlichen Zustimmungen Dritter (z. B. Miteigentümer, WEG, Vermieter, Denkmalschutz) selbst ein, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich Ausführungsfristen angemessen. Mehraufwendungen und Schäden, die PV-Systems24 hierdurch entstehen (z. B. vergebliche Anfahrten, Wartezeiten, Gerüst-Standzeiten), trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit auf die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage der Umsatzsteuersatz von 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG anwendbar ist, wird dieser ausgewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben (z. B. zur Belegenheit und Nutzung des Gebäudes) zutreffend zu machen.
(3) PV-Systems24 ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erreichten Leistungsstand zu verlangen (§ 632a BGB). Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gilt folgender Zahlungsplan als vereinbart:
60 % des Auftragswerts als Anzahlung bei Auftragsbestätigung;
40 % des Auftragswerts als Restzahlung, fällig innerhalb von 7 Tagen nach der technischen Inbetriebnahme bzw. Abnahme der Anlage, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
(4) Rechnungen sind – soweit nicht abweichend geregelt – innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Betrags bei PV-Systems24.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist PV-Systems24 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Unternehmern gilt dies auch für Rügen wegen Mängeln; das Recht des Verbrauchers, bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt unberührt.
§ 6 Liefer- und Ausführungstermine
(1) Angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 4) sowie den Eingang vereinbarter Anzahlungen voraus.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, von PV-Systems24 nicht zu vertretender Ereignisse (z. B. Lieferengpässe bei Modulen/Wechselrichtern, Streik, behördliche Maßnahmen, extreme Witterung, Verzögerungen des Netzbetreibers) verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(3) Witterungsbedingte Verschiebungen von Außen- und Dacharbeiten berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatz; PV-Systems24 wird einen Ersatztermin schnellstmöglich anbieten.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Bei einem Werk- oder Werklieferungsvertrag geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.
(2) Bei reinen Lieferungen ohne Montage geht die Gefahr gegenüber Unternehmern mit der Übergabe an den Transporteur über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).
§ 8 Abnahme
(1) Ist die Leistung als Werk geschuldet, ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet (§ 640 BGB). Die Abnahme erfolgt in der Regel im Rahmen einer gemeinsamen Begehung; über das Ergebnis wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Erkannte Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt.
(3) Nimmt der Kunde das fertiggestellte Werk nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Abnahme nach Fristablauf als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn PV-Systems24 zusammen mit der Fristsetzung auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(4) Die Inbetriebnahme bzw. Ingebrauchnahme der Anlage durch den Kunden steht der Abnahme gleich, sofern nicht zugleich Mängel gerügt werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von PV-Systems24.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von PV-Systems24. Bei Verbindung mit dem Gebäude richtet sich das Eigentum nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 946 ff. BGB); PV-Systems24 stehen die gesetzlichen Sicherungsrechte zu.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PV-Systems24 nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist und Erklärung des Rücktritts berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, soweit ein Ausbau ohne unverhältnismäßige Beschädigung möglich ist.
§ 10 Mängelansprüche / Gewährleistung
(1) Für Mängel der Leistung haftet PV-Systems24 nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Werkleistungen erfolgt die Mängelbeseitigung durch Nacherfüllung; PV-Systems24 hat die Wahl, den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Bei Lieferungen hat der Kunde – bei Verbrauchern – die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt:
gegenüber Verbrauchern: bei Bauwerken und Werkleistungen, deren Erfolg in der Errichtung oder Erneuerung eines Bauwerks besteht, 5 Jahre ab Abnahme; bei sonstigen Werk-/Kaufleistungen die gesetzliche Frist von 2 Jahren;
gegenüber Unternehmern: bei Bauwerken 5 Jahre, im Übrigen 1 Jahr ab Abnahme bzw. Lieferung, soweit gesetzlich zulässig.
Die Verkürzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(4) Für Module, Wechselrichter, Speicher und sonstige Komponenten gelten daneben die jeweiligen Herstellergarantien zu deren Bedingungen. Diese Garantien sind freiwillige Leistungen der Hersteller und lassen die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber PV-Systems24 unberührt. PV-Systems24 unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung von Herstelleransprüchen.
(5) Unternehmer haben die Leistung unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(6) Keine Mängelhaftung besteht für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtiger Änderungen oder Eingriffe Dritter, natürlicher Abnutzung, fehlender Wartung oder äußerer Einflüsse (z. B. Sturm, Blitz, Hagel, Überspannung), die nicht von PV-Systems24 zu vertreten sind.
§ 11 Haftung
(1) PV-Systems24 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit PV-Systems24 einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit die Haftung von PV-Systems24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (einschließlich der eingesetzten Subunternehmer).
(6) PV-Systems24 unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung (VGH Versicherungen). Eine über den jeweiligen Deckungsumfang dieser Versicherung hinausgehende Haftung wird durch deren Bestehen nicht begründet; die gesetzlichen und vorstehend geregelten Haftungsgrenzen bleiben unberührt.
§ 12 Ertrag, Förderung, Einspeisevergütung, steuerliche Aspekte
(1) Angaben zu Energieerträgen, Eigenverbrauchsquoten, Einsparungen und Amortisationszeiten beruhen auf Erfahrungswerten und unverbindlichen Prognosen. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften und keine Garantie; die tatsächlichen Werte hängen u. a. von Witterung, Nutzungsverhalten und Netzgegebenheiten ab.
(2) PV-Systems24 übernimmt keine Gewähr für die Gewährung, Höhe oder den Fortbestand staatlicher Förderungen, Zuschuss- oder Förderprogramme oder für die Höhe der Einspeisevergütung nach dem EEG. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
(3) Aussagen zu steuerlichen Auswirkungen (z. B. Umsatzsteuer, Abschreibung) sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Eine verbindliche Beratung erfolgt durch den Steuerberater des Kunden.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. telefonisch, per E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PV-Systems24 GmbH, Rintelner Straße 118, 31683 Obernkirchen, E-Mail: info@pvsystems24.de, Telefon: +49 5724 9699290) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
(2) Auf Wunsch des Verbrauchers kann mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden. Hierfür ist eine ausdrückliche Aufforderung des Verbrauchers in Textform erforderlich; in diesem Fall gelten für den Fall des Widerrufs die vorstehenden Regelungen zum Wertersatz.
(3) Hinweis: Ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht oder ein gesetzlicher Ausschluss greift (z. B. nach Kundenspezifikation angefertigte Waren, § 312g Abs. 2 BGB), kann von den Umständen des Vertragsschlusses abhängen. Zur Sicherheit räumt PV-Systems24 das Widerrufsrecht im Zweifel ein und belehrt entsprechend.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: PV-Systems24 GmbH, Rintelner Straße 118, 31683 Obernkirchen, E-Mail: info@pvsystems24.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________
– Name des/der Verbraucher(s): _______________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
– Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 14 Datenschutz
(1) PV-Systems24 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://pvsystems24.de/datenschutz.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von PV-Systems24. PV-Systems24 ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. PV-Systems24 ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.